Voraussetzungen (Bedingungen)
Voraussetzungen (Bedingungen) sind die persönlichen Vorbereitungen vor dem Start in die Ausbildung zum Kursleiter 1 SSB und/oder Samariterlehrer.
Die Grundvoraussetzung für Kursleiter 1 SSB ist die Ausbildung Ersthelfer Stufe 2 IVR mit den erforderlichen besuchten Refreshern.
Das Bedeutet:
Die Grundvoraussetzung für
Samariterlehrer ist die Ausbildung Ersthelfer Stufe 2 IVR mit den erforderlichen besuchten Refreshern.
Das Bedeutet:
- Anforderungen für Samariterlehrer erfüllen wollen
- Aktivmitglied im Samariterverein
- Nothilfekurs (Nothilfekurs IVR), nicht älter als 2 Jahre
- Reanimation-Grundkurs (BLS-AED Komplett SRC), Gültiger BLS-AED-Ausweis
- Kurs Ersthelfer Stufe 2 (Ersthelfer Stufe 2 IVR) nicht älter als 2 Jahre
- Absolvieren des IVR-Niveau 3 innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der Ausbildung
Die Interessentin/der Interessent hat vor der Kick-off-Veranstaltung dafür besorgt zu sein,
- dass sie/er die Ausbildung wählt, welche ihr/ihm gefällt, aber auch dem Verein nützt,
- dass er/sie eine frühzeitige Terminanfrage für die Standortbestimmung (Kursleiter Stufe 1) an den Leiter AWK einreicht,
- und dass die Ausbildungsbestätigungen NHK und SK nicht älter als 2 Jahre sind respektive der BLS-AED-Ausweis gültig ist (lückenlos).
Im Weiteren gelten die Bestimmungen gemäss
Kaderreglement ZO 350 (Zugriff ins EXTRANET SSB notwendig).
Jeder Samariterlehrer oder Kursleiter kann das Kaderreglement abholen und ausdrucken.
Perspektiven
Die Anmeldung zur Kick-off-Veranstaltung kann dann erfolgen, wenn die oben erwähnten jeweiligen Voraussetzungen (Bedingungen) erfüllt werden können.
AB DIESEM MOMENT WIRD EIN(E) INTERESSENT(IN) NEU KANDIDAT(IN) UND DAMIT BEITRAGSPFLICHTIG.
I
Für andere Jahre muss über die Ausbilderübersicht entsprechend der Funktion das Ausbildungsangebot angewählt werden
Die Anmeldung für obligatorische Kick-off Veranstaltungen ab 2016: myLearning
Die Anmeldung zu den Lehrgängen Kursleiter 1 SSB und Samariterlehrer ab 2016: myLearning
Letzte Aktualisierung: 27.08.2019/dbo